Sehr geehrte Patientinnen und Patienten,
ab dem 1.10.23 wird in unserer Praxis ausschließlich ein elektronisches Rezept ausgestellt. Dafür benötigen Sie lediglich Ihre Versichertenkarte. Diese benötigen Sie dann auch bei jedem Besuch in der Apotheke, um Ihr Rezept einzulösen.
Privatversicherte Patienten sind vom elektronischen Rezept ausgeschlossen, ebenso wie von der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung.
Sollten Sie Fragen hierzu haben, können Sie sich vertrauensvoll an unsere Praxis wenden.
Ihr Team der Praxis Dr. med. Wibke Lochen